AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen ElbFürsorge, Saselheider Straße 78, 22159 Hamburg, vertreten durch Nabila Shenas, nachfolgend ElbFürsorge genannt, und ihren Kundinnen und Kunden über die Erbringung von Betreuungs-, Begleitungs-, Haushalts- und sonstigen vereinbarten Unterstützungsleistungen.
Die AGB gelten sowohl für einmalige als auch für regelmäßig wiederkehrende Leistungen, sofern im jeweiligen Vertrag oder in einer individuellen Leistungsvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Kundin bzw. Kunde im Sinne dieser AGB ist die Person, die mit ElbFürsorge einen Vertrag über die angebotenen Leistungen abschließt. Dies kann insbesondere die unterstützte Person selbst oder eine hierzu berechtigte Angehörige, ein Angehöriger oder eine sonstige vertretungsberechtigte Person sein.
Angehörige, Bezugspersonen oder andere Personen, die an der Organisation der Unterstützung beteiligt sind, werden durch den Vertrag nicht automatisch selbst Vertragspartner. Eine persönliche Verpflichtung zur Zahlung entsteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Diese AGB gelten nur gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag über die Erbringung von Leistungen kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen ElbFürsorge und der Kundin bzw. dem Kunden zustande.
Vor Beginn einer regelmäßigen Zusammenarbeit werden insbesondere die gewünschten Leistungen, der zeitliche Umfang, die Einsatzzeiten, die Vergütung sowie besondere Anforderungen und organisatorische Einzelheiten abgestimmt.
Die auf der Website dargestellten Leistungen und Informationen dienen der allgemeinen Beschreibung des Angebots von ElbFürsorge. Sie stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines individuellen Dienstleistungsvertrages dar.
Für die konkrete Zusammenarbeit ist die jeweils individuell getroffene Leistungsvereinbarung maßgeblich.
ElbFürsorge ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, wenn die gewünschten Leistungen aufgrund fehlender Kapazitäten, fehlender geeigneter Mitarbeitender, fehlender Qualifikationen oder aus rechtlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht angeboten werden können.
Sofern ein Vertrag über Kommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder über die Website angebahnt oder abgeschlossen wird, gelten die hierfür jeweils einschlägigen gesetzlichen Informations- und Verbraucherschutzvorschriften.
3. Leistungsangebot
ElbFürsorge bietet persönliche Betreuung, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Leistungen zur Entlastung von Angehörigen an.
Je nach individueller Vereinbarung können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:
- persönliche Betreuung und Gesellschaft
- Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags
- gemeinsame Spaziergänge und Aktivitäten
- Begleitung zu Terminen
- Begleitung bei Einkäufen und Erledigungen
- Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben
- Unterstützung im Haushalt
- leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten
- Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs
- Begleitung außer Haus
- Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen
- zeitweise Entlastung und Vertretung von Angehörigen
- regelmäßige oder einmalige Unterstützungsleistungen
- weitere vergleichbare Leistungen, soweit diese individuell vereinbart und rechtlich zulässig sind
Welche Leistungen tatsächlich erbracht werden, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen ElbFürsorge und der Kundin bzw. dem Kunden.
Nicht jede auf der Website dargestellte Leistung ist automatisch Bestandteil jeder Betreuung.
ElbFürsorge ist berechtigt, Leistungen abzulehnen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen oder deren Durchführung aus rechtlichen, fachlichen, personellen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht möglich ist.
4. Individuelle Leistungsvereinbarung
Der konkrete Umfang der Unterstützung wird entsprechend der individuellen Situation und des tatsächlichen Bedarfs vereinbart.
In der individuellen Leistungsvereinbarung können insbesondere Art und Umfang der Leistungen, Einsatzzeiten, Häufigkeit der Termine, Vergütung, Ansprechpartner sowie besondere organisatorische Anforderungen festgelegt werden.
Die allgemeinen Beschreibungen auf der Website ersetzen keine individuelle Leistungsvereinbarung.
Ändert sich der Unterstützungsbedarf während der Zusammenarbeit, können die Vertragsparteien den Leistungsumfang entsprechend anpassen.
Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden grundsätzlich nicht geschuldet.
ElbFürsorge ist nicht verpflichtet, zusätzliche Tätigkeiten ohne vorherige Absprache zu übernehmen.
5. Persönliche Betreuung und Selbstbestimmung
ElbFürsorge legt Wert auf einen respektvollen, wertschätzenden und persönlichen Umgang mit den Kundinnen und Kunden.
Die persönlichen Wünsche, Gewohnheiten und Bedürfnisse der unterstützten Person sollen im Rahmen der vereinbarten Leistungen berücksichtigt werden.
Die Unterstützung soll die Selbstständigkeit der Kundin bzw. des Kunden fördern und vorhandene Fähigkeiten möglichst erhalten.
Die Betreuung erfolgt grundsätzlich unterstützend und nicht bevormundend.
ElbFürsorge übernimmt keine Entscheidungen, die der Kundin bzw. dem Kunden oder einer hierzu berechtigten Person selbst vorbehalten sind, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
Bei minderjährigen Kundinnen und Kunden sind die jeweils erforderlichen gesetzlichen Vertretungs- und Einwilligungsvoraussetzungen zu beachten.
6. Abgrenzung zu Pflege und medizinischen Leistungen
ElbFürsorge erbringt im Rahmen des allgemeinen Leistungsangebots insbesondere persönliche Betreuung, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Unterstützung und Entlastungsleistungen.
Medizinische Behandlungspflege ist nicht Bestandteil des allgemeinen Leistungsangebots, sofern hierfür besondere berufliche Qualifikationen, eine entsprechende Zulassung, eine ärztliche Verordnung oder sonstige gesetzliche Voraussetzungen erforderlich sind.
Ebenso werden keine Leistungen übernommen, für deren Durchführung ElbFürsorge oder die jeweils eingesetzte Betreuungsperson nicht über die erforderliche fachliche Qualifikation oder gesetzliche Berechtigung verfügt.
Hierzu können insbesondere medizinische Behandlungspflege, invasive medizinische Maßnahmen, Wundversorgung, Injektionen oder vergleichbare fachlich oder rechtlich besonders geregelte Tätigkeiten gehören.
Auch eine allgemeine Unterstützung im Alltag ersetzt keine notwendige medizinische oder pflegerische Versorgung.
Besteht ein Bedarf an medizinischer oder pflegerischer Versorgung, die nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen ist, bleibt es Aufgabe der Kundin bzw. des Kunden oder der hierfür verantwortlichen Angehörigen bzw. Personen, einen geeigneten medizinischen oder pflegerischen Leistungserbringer einzuschalten.
ElbFürsorge kann, soweit gewünscht und rechtlich zulässig, mit bestehenden Pflegediensten, Angehörigen oder anderen Unterstützungsangeboten zusammenarbeiten.
7. Termine und Einsatzzeiten
Die vereinbarten Einsatzzeiten ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
ElbFürsorge bemüht sich, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten.
In Ausnahmefällen kann es aufgrund von Krankheit, Verkehrsstörungen, Notfällen, kurzfristigen organisatorischen Umständen oder anderen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von ElbFürsorge zu Verzögerungen oder Änderungen kommen.
In einem solchen Fall wird ElbFürsorge die Kundin bzw. den Kunden nach Möglichkeit so früh wie möglich informieren und sich um eine angemessene Lösung bemühen.
Eine Verschiebung eines Termins stellt grundsätzlich keine Vertragsverletzung dar, wenn die Ursache außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ElbFürsorge liegt und ElbFürsorge angemessene Maßnahmen zur Ersatz- oder Nachholung der Leistung ergreift.
8. Verhinderung und Absage durch die Kundin bzw. den Kunden
Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, soll die Kundin bzw. der Kunde ElbFürsorge so früh wie möglich informieren.
Für kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine kann eine Ausfallvergütung vereinbart werden. Eine entsprechende Regelung muss vorab vereinbart und der Kundin bzw. dem Kunden transparent mitgeteilt werden.
Die Höhe einer vereinbarten Ausfallvergütung darf sich nur nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben richten.
Bei einer kurzfristigen Verhinderung wird im Einzelfall geprüft, ob der Termin verschoben oder anderweitig nachgeholt werden kann.
Gesetzliche Rechte der Kundin bzw. des Kunden bleiben unberührt.
Insbesondere werden berechtigte Verhinderungsgründe und gesetzliche Schutzvorschriften berücksichtigt.
9. Verhinderung von ElbFürsorge
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einer sonstigen Verhinderung der vorgesehenen Betreuungsperson nicht erbracht werden, bemüht sich ElbFürsorge nach Möglichkeit um eine geeignete Ersatzlösung.
Bei regelmäßig vereinbarten Leistungen kann, soweit verfügbar und geeignet, eine andere Betreuungsperson eingesetzt werden.
Ein Anspruch auf den Einsatz einer bestimmten Betreuungsperson besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Ist keine geeignete Ersatzperson verfügbar, wird nach Möglichkeit gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.
Für Leistungen, die aufgrund einer Verhinderung von ElbFürsorge tatsächlich nicht erbracht wurden, wird grundsätzlich keine Vergütung berechnet, soweit keine abweichende gesetzlich zulässige Vereinbarung getroffen wurde.
10. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Leistung und dem vereinbarten zeitlichen Umfang.
Die Vergütung kann insbesondere nach Stunden, Einsätzen oder auf Grundlage einer vereinbarten Pauschale berechnet werden.
Die jeweils geltenden Preise werden der Kundin bzw. dem Kunden vor Beginn der Leistungserbringung mitgeteilt.
Zusätzliche Kosten, beispielsweise für vereinbarte Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder sonstige notwendige Auslagen, werden nur berechnet, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgewiesen.
Die Kundin bzw. der Kunde erhält vor Vertragsschluss bzw. vor Beginn der kostenpflichtigen Leistung die für die jeweilige Vertragsart erforderlichen Informationen über die zu erwartenden Kosten.
11. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der individuellen Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Die Rechnung weist die erbrachten Leistungen und gegebenenfalls zusätzlich vereinbarte Kosten nachvollziehbar aus.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
ElbFürsorge ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte bei Zahlungsverzug bleibt vorbehalten.
12. Leistungen der Pflegeversicherung
Soweit bestimmte Leistungen von ElbFürsorge grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung berücksichtigt oder finanziert werden können, hängt eine Kostenübernahme von den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und den individuellen Voraussetzungen der Kundin bzw. des Kunden ab.
Die bloße Möglichkeit einer Kostenübernahme stellt keine Garantie dafür dar, dass eine Pflegekasse die konkret erbrachte Leistung im Einzelfall übernimmt.
Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, die persönlichen Voraussetzungen und die konkrete Kostenübernahme mit der zuständigen Pflegekasse zu klären, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Abrechnung mit einem Kostenträger kann nur erfolgen, wenn die hierfür erforderlichen rechtlichen, organisatorischen und gegebenenfalls anerkennungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
ElbFürsorge übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine Pflegekasse eine bestimmte Leistung in der von der Kundin bzw. dem Kunden gewünschten Höhe anerkennt oder erstattet.
Ändern sich gesetzliche Bestimmungen, Erstattungsbedingungen oder Voraussetzungen der jeweiligen Kostenträger, kann dies Auswirkungen auf die Finanzierung oder Abrechnung der Leistungen haben.
13. Mitwirkungspflichten der Kundin bzw. des Kunden
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, ElbFürsorge alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
Hierzu können insbesondere Informationen über relevante gesundheitliche Einschränkungen, Mobilitätseinschränkungen, Allergien, besondere Verhaltensweisen, notwendige Hilfsmittel, besondere Risiken im Haushalt oder wichtige Notfallkontakte gehören.
Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Veränderungen, die für die Leistungserbringung relevant sind, möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Werden für die sichere Durchführung einer Leistung notwendige Informationen nicht oder nicht vollständig mitgeteilt, kann ElbFürsorge die Leistung anpassen oder ablehnen, sofern eine sichere Durchführung andernfalls nicht gewährleistet werden kann.
Die Kundin bzw. der Kunde sorgt dafür, dass vereinbarte Leistungen unter den vereinbarten Bedingungen erbracht werden können.
14. Notfälle
ElbFürsorge ist kein medizinischer Notfalldienst und übernimmt keine medizinische Notfallversorgung.
In einer akuten Notfallsituation wird ElbFürsorge im Rahmen der jeweiligen Situation angemessene Hilfe veranlassen und erforderlichenfalls den Rettungsdienst oder andere zuständige Stellen verständigen.
Die Kundin bzw. der Kunde sollte ElbFürsorge geeignete Notfallkontakte mitteilen, sofern solche vorhanden sind.
Bei einem entsprechenden Anlass kann eine angegebene Notfallkontaktperson kontaktiert werden.
ElbFürsorge übernimmt keine Garantie dafür, dass in einer Notfallsituation eine bestimmte Kontaktperson, Angehörige oder sonstige Bezugsperson unmittelbar erreichbar ist.
15. Schlüssel und Zugang zu Räumlichkeiten
Soweit die vereinbarten Leistungen einen Zugang zu einer Wohnung oder anderen Räumlichkeiten voraussetzen, kann der Kundin bzw. dem Kunden eine entsprechende Zugangsmöglichkeit oder ein Schlüssel zur Verfügung gestellt werden.
Überlassene Schlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und ausschließlich zur Durchführung der vereinbarten Leistungen zu verwenden.
Schlüssel dürfen grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Ein Verlust eines überlassenen Schlüssels ist ElbFürsorge unverzüglich mitzuteilen.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind überlassene Schlüssel unverzüglich zurückzugeben.
Die Haftung für einen Schlüsselverlust richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
16. Persönliche Gegenstände und Wertsachen
Die Kundin bzw. der Kunde sollte größere Geldbeträge, wertvolle Gegenstände und nicht benötigte persönliche Wertgegenstände sicher aufbewahren.
Betreuungspersonen von ElbFürsorge übernehmen grundsätzlich keine Verwahrung von Wertgegenständen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Werden im Rahmen einer vereinbarten Leistung Einkäufe oder andere Besorgungen durchgeführt, sind hierfür überlassene Geldbeträge ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden.
Ausgaben sind auf Wunsch bzw. entsprechend der Vereinbarung nachvollziehbar zu dokumentieren.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
17. Begleitung außer Haus und Fahrten
Begleitungen außerhalb der Wohnung können Bestandteil der individuellen Leistungsvereinbarung sein.
Hierzu können beispielsweise Spaziergänge, Begleitungen zu Terminen, Einkäufe oder sonstige vereinbarte Erledigungen gehören.
Die Nutzung eines privaten Fahrzeugs einer Betreuungsperson erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen rechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder sonstige im Zusammenhang mit einer vereinbarten Begleitung entstehende Kosten werden nur berechnet, soweit dies zuvor vereinbart wurde.
Die Kundin bzw. der Kunde informiert ElbFürsorge über Umstände, die für eine sichere Begleitung außerhalb der Wohnung von Bedeutung sein können.
18. Hauswirtschaftliche Leistungen
Soweit vereinbart, können leichte hauswirtschaftliche Tätigkeiten Bestandteil der Unterstützung sein.
Hierzu können insbesondere Aufräumen, Wäschepflege, einfache Reinigungsarbeiten, Einkäufe, Unterstützung bei der Zubereitung einfacher Mahlzeiten und vergleichbare Tätigkeiten gehören.
Umfang und Häufigkeit der hauswirtschaftlichen Unterstützung werden individuell vereinbart.
Tätigkeiten, die besondere fachliche Qualifikationen, spezielle technische Kenntnisse oder ein erhöhtes Sicherheitsrisiko voraussetzen, sind nicht Bestandteil gewöhnlicher hauswirtschaftlicher Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurden.
Arbeiten mit erheblichen Gefahren, beispielsweise an elektrischen Anlagen, in größeren Höhen oder mit gefährlichen Stoffen, werden grundsätzlich nicht übernommen.
19. Haustiere
Die Kundin bzw. der Kunde informiert ElbFürsorge über Haustiere, die sich in den Räumlichkeiten befinden und für die Betreuungspersonen eine mögliche Gefahr darstellen könnten.
Insbesondere bei Tieren mit auffälligem oder aggressivem Verhalten muss ElbFürsorge vor Beginn der Leistungserbringung entsprechend informiert werden.
Besteht eine konkrete Gefahr für die Betreuungsperson, kann die Leistung bis zur Beseitigung der Gefahr unterbrochen oder abgelehnt werden.
Eine besondere Betreuung, Versorgung oder Pflege eines Haustieres ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
20. Schutz der persönlichen Würde
ElbFürsorge verpflichtet sich zu einem respektvollen und wertschätzenden Umgang mit allen Kundinnen und Kunden.
Persönliche Grenzen, Wünsche und die Privatsphäre der unterstützten Person werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten respektiert.
Die Betreuung soll sich an den individuellen Bedürfnissen der Kundin bzw. des Kunden orientieren.
Gewalt, Bedrohungen, diskriminierendes Verhalten oder erhebliche Beleidigungen gegenüber Mitarbeitenden von ElbFürsorge werden nicht akzeptiert.
ElbFürsorge ist bei erheblichen oder wiederholten Verstößen berechtigt, die Zusammenarbeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beenden.
21. Gefährdungssituationen
ElbFürsorge ist berechtigt, eine Leistung nicht durchzuführen oder abzubrechen, wenn eine konkrete erhebliche Gefahr für die Betreuungsperson, die Kundin bzw. den Kunden oder andere Personen besteht.
Dies kann insbesondere bei Gewalt oder Gewaltandrohung, gefährlichen Tieren, erheblichen Sicherheitsmängeln, unzumutbaren hygienischen Bedingungen, gefährlichen technischen Einrichtungen oder vergleichbaren Umständen der Fall sein.
Soweit möglich, wird ElbFürsorge zunächst versuchen, gemeinsam mit der Kundin bzw. dem Kunden eine geeignete Lösung zu finden.
Bei einer akuten Gefährdung kann die Leistung ohne vorherige Abstimmung unterbrochen oder beendet werden, soweit dies zum Schutz der beteiligten Personen erforderlich ist.
22. Einsatz verschiedener Betreuungspersonen
Bei regelmäßig stattfindenden Leistungen bemüht sich ElbFürsorge um möglichst konstante Ansprechpartner.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Betreuungsperson besteht jedoch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Verhinderung kann eine andere geeignete Betreuungsperson eingesetzt werden.
Bei der Auswahl einer Ersatzperson berücksichtigt ElbFürsorge nach Möglichkeit die individuellen Anforderungen und den vereinbarten Leistungsumfang.
Ein Wechsel der Betreuungsperson allein stellt grundsätzlich keine Vertragsänderung dar, sofern die vereinbarten Leistungen weiterhin in vergleichbarer Weise erbracht werden.
23. Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen Diensten
Soweit dies gewünscht, erforderlich und rechtlich zulässig ist, kann ElbFürsorge mit Angehörigen, Pflegediensten, Tagespflegeeinrichtungen, Beratungsstellen oder anderen an der Unterstützung beteiligten Personen und Stellen zusammenarbeiten.
Eine Weitergabe personenbezogener Informationen erfolgt dabei ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Die Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern dient insbesondere der sinnvollen Koordination der Unterstützung und ersetzt nicht die jeweiligen Verantwortlichkeiten der einzelnen Leistungserbringer.
24. Haftung
ElbFürsorge haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Für sonstige Schäden haftet ElbFürsorge nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit eine Haftung nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
Die Haftung für Schäden, die durch gesetzlich oder vertraglich eingesetzte Erfüllungsgehilfen verursacht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Kundin bzw. der Kunde bleibt verpflichtet, erkennbare Gefahren und besondere Risiken innerhalb der Räumlichkeiten oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung rechtzeitig mitzuteilen.
25. Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Leistungen können sowohl einmalig als auch regelmäßig und wiederkehrend vereinbart werden.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen werden Beginn, Umfang und gegebenenfalls Laufzeit des Vertrags individuell festgelegt.
Sofern ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird, kann er unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden.
26. Kündigung
Bei unbefristeten Vertragsverhältnissen kann der Vertrag unter Einhaltung der individuell vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.
Wurde keine besondere Kündigungsfrist vereinbart, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit aufgrund erheblicher Pflichtverletzungen oder einer konkreten Gefährdung einer Vertragspartei nicht mehr zumutbar ist.
Die Kündigung sollte aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Beendigung des Vertrags unberührt.
27. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Soweit ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag zustande kommt, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird die Kundin bzw. der Kunde hierüber gesondert und in der gesetzlich vorgeschriebenen Form informiert.
Die gesetzlichen Regelungen über Beginn, Dauer, Ausübung und mögliche Ausschlüsse des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
Verlangt die Kundin bzw. der Kunde ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist beginnt, gelten die hierfür maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird, soweit erforderlich, vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
28. Änderungen des Leistungsumfangs
Ändert sich der Unterstützungsbedarf erheblich, können die Vertragsparteien eine Anpassung des Leistungsumfangs vereinbaren.
Eine Anpassung kann insbesondere erforderlich werden, wenn sich der persönliche Unterstützungsbedarf verändert, zusätzliche Leistungen erforderlich werden, bestimmte Leistungen nicht mehr benötigt werden oder sich die zeitlichen Anforderungen verändern.
Eine Änderung der Vergütung aufgrund eines geänderten Leistungsumfangs wird vor Beginn der geänderten Leistung vereinbart.
Ohne Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden werden keine zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen erbracht, soweit nicht eine gesetzliche Ausnahme besteht.
29. Beschwerden und Rückmeldungen
ElbFürsorge legt Wert auf eine offene und respektvolle Kommunikation.
Beschwerden, Wünsche oder Verbesserungsvorschläge können direkt an ElbFürsorge gerichtet werden.
ElbFürsorge wird Beschwerden möglichst zeitnah prüfen und sich um eine angemessene Lösung bemühen.
Die Kundin bzw. der Kunde kann sich bei Fragen oder Problemen jederzeit an die angegebenen Kontaktmöglichkeiten von ElbFürsorge wenden.
30. Außergewöhnliche Ereignisse
Kann eine Leistung aufgrund außergewöhnlicher und nicht von ElbFürsorge zu vertretender Umstände vorübergehend nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können beispielsweise außergewöhnliche Naturereignisse, behördliche Anordnungen, erhebliche Verkehrsstörungen, Epidemien oder vergleichbare Ereignisse gehören.
ElbFürsorge wird sich bemühen, die Kundin bzw. den Kunden über absehbare Auswirkungen möglichst frühzeitig zu informieren.
Soweit eine Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses nicht erbracht werden kann, wird nach Möglichkeit gemeinsam nach einem Ersatztermin oder einer anderen angemessenen Lösung gesucht.
31. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von ElbFürsorge.
32. Anwendbares Recht
Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Schutzvorschriften unberührt.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
33. Gerichtsstand
Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Gegenüber Unternehmern kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ElbFürsorge als Gerichtsstand vereinbart werden.
Die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.
34. Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen ElbFürsorge und der Kundin bzw. dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie ausdrücklich getroffen wurden.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollten aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform festgehalten werden.
Mündliche Nebenabreden bleiben wirksam, soweit sie gesetzlich zulässig sind und nachweisbar getroffen wurden.
35. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
36. Anbieter
ElbFürsorge
Saselheider Straße 78
22159 Hamburg
Deutschland
Vertreten durch:
Nabila Shenas
Telefon: 040 740 60 600
E-Mail: info@elbfuersorge.de
Stand: 09.09.2026